Notarin für Beglaubigung und Beurkundung
Bei vielen Rechtsgeschäften werden hohe Hürden an die Form gestellt. Das ist der Fall, um die Parteien bei Willenserklärungen mit erheblichen Folgen zu schützen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Richtigkeit der jeweiligen Erklärungen sichergestellt werden kann. Das bedeutet also, dass ein mündlicher oder handschriftlicher Kaufvertrag für eine Immobilie nichtig ist. Denn ein Kaufvertrag für eine Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung.
Beurkundung
Eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist beispielsweise dann erforderlich, wenn Immobilien veräußert werden. Auch bei der Gründung von einigen Gesellschaftsformen und bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Wenn Sie einen Vertrag schließen möchten, bei dem eine Beurkundung erforderlich ist, können Sie sich gerne beraten lassen und einen Termin vereinbaren.
Beglaubigung
Durch eine Beglaubigung kann nachgewiesen werden, dass eine Unterschrift tatsächlich von einer bestimmten Person eigenhändig geschrieben oder anerkannt wurde. Das ist beispielsweise von Bedeutung, wenn es um eine Eintragung beim Grundbuchamt geht. Doch auch bei Anmeldungen zum Handelsregister und einigen weiteren Angelegenheiten ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.