Notarin für Immobiliengeschäfte
Bei Immobiliengeschäften und bei Grundstücksgeschäften ist es erforderlich, den Vertragsabschluss in notarieller Form durchzuführen. Das liegt daran, dass es beim Verkauf von Immobilien und Grundstücken in der Regel um viel Geld geht und diese Geschäfte häufig auch von Personen gemacht werden, die nicht über die notwendige Erfahrung oder das Fachwissen verfügen, um sich selbst zu schützen. Darüber hinaus sorgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags für Rechtssicherheit. Denn ein Notar wird auf einen klar formulierten Vertrag hinwirken und außerdem darauf achten, dass die Parteien sich über die Konditionen im Klaren sind. Außerdem gibt es im Nachhinein keine Ungereimtheiten darüber, dass möglicherweise eine Unterschrift gefälscht oder der Vertrag im Nachhinein verändert wurde. Denn der Notar ist bei der Unterzeichnung des Vertrags persönlich vor Ort und kann verhindern, dass es zu derartigen Unstimmigkeiten kommt.
Vielfältige Vertragsarten im Bereich der Immobiliengeschäfte
Viele Menschen denken bei Immobiliengeschäften erst einmal an einen klassischen Kaufvertrag. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang noch viele weitere Vertragsarten, die einer notariellen Beurkundung bedürfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es um eine Teilungserklärung für eine Immobilie mit mehreren Einheiten geht. Doch auch bei Verträgen über Grundpfandrechte oder bei Bauträgerverträgen unterstützen wir Sie gerne.