Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
Gerade im Bereich des Unternehmensrechts und des Gesellschaftsrechts benötigen die handelnden Personen häufig einen Notar. Wenn beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Unternehmergesellschaft gegründet werden soll, ist dafür der Gang zum Notar notwendig. Üblicherweise unterstützt ein Notar während des gesamten Gründungsverfahrens und übernimmt neben der Beurkundung auch die weiteren Formalitäten wie beispielsweise die Anmeldung beim Handelsregister.
Notarielle Unterstützung beim Verkauf von Unternehmen
Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens ist die Unterstützung durch einen Notar gefragt. Auch bei der Veräußerung und der Übertragung von Geschäftsanteilen ist in vielen Fällen eine notarielle Beurkundung erforderlich. Das gilt insbesondere, wenn die Anteile einer GmbH oder einer UG veräußert werden. Doch auch in anderen Konstellationen ist es sinnvoll, schon frühzeitig einen Notar zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Denn ein Notar wahrt die Interessen aller beteiligten Personen und sorgt dafür, dass das Geschäft im Sinne aller Parteien abgewickelt wird.